1. Reiseleistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot, bzw. der Reisebestätigung ausschliesslich für Clubmitglieder. Änderungen der Tour- und/oder Reiseverläufe sind möglich und manchmal nicht zu vermeiden, wenn sie den gesamten Verlauf der Tour /Reise nicht beeinträchtigen.

2. Zahlung
Ohne Bezahlung des kompletten Reisepreises innerhalb der Zahlungsfristen auf der Rechnung, besteht für moto sol Canariaskeine Verpflichtung zur Einhaltung der Leistungen. Die ausgewiesene Anzahlung gilt als Buchungsbestätigung des Reiseteilnehmers. Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt nach Erhalt der Restzahlung.

3. Mindesteilnehmerzahl
moto sol Canarias behält sich vor, eine geführte Tour abzusagen, falls weniger als 4 Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren, Ersatzleistungen anbieten oder den gesamten geleisteten Betrag zurückerstatten.

4. Rücktritt, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Im Falle eines Rücktritts des Reiseteilnehmers werden ihm folgende Gebühren erhoben:
· Bis 56 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
· Bis 42 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
· Bis 21 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
· Weniger als 21 Tage 100% des Reisepreises

Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise/Tour, verfällt sein Anspruch auf eventuelle Rückerstattung des Gesamtpreises.

Gehören Partner- und/oder Beförderungsleistungen zum Vertrag, so kommt der Vertrag auch auf zweitrangiger Basis der AGB dieser Unternehmen zustande.

moto sol Canarias kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn 
1. der Kunde den fälligen Betrag nicht bezahlt, 
2. es sich herausstellt, dass der Kunde den Erfordernissen der Reise/Tour nicht entspricht, 
3. der Kunde den Anordnungen des Tourguides auf der Tour nicht Folge leistet.

5. Dokumente, Zoll- und Gesundheitsvorschriften, Versicherung
Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Unsere moto sol Mitarbeiter unterrichten den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und so aktuell und umfassend wie möglich. Alle Nachteile, die aus nicht befolgen der Vorschriften entsteht, geht zu Lasten des Reiseteilnehmers. Im Tour- und Reisepreis ist keine Versicherung enthalten.

6. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu der Behebung der Störung beizutragen, bzw. Schäden gering zu halten. Vor einer Kündigung oder Preisminderung ist moto sol Canarias eine angemessene Frist zu geben, um Abhilfe zu leisten. Evtl. Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende schriftlich mitzuteilen.

7. Haftungsverzicht
Der Tourteilnehmer sichert bei der Anmeldung folgendes zu: Eine gültige Fahrerlaubnis für das dementsprechende Fahrzeug zu haben. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. moto sol Canarias kann nicht haftbar gemacht werden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, oder Fehlverhalten der anderen Teilnehmer. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten. Für die erforderliche Schutzkleidung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Tour- oder Reisevertrag zur Folge. Änderungen sowie Druck-, Rechen- oder Übersetzungsfehler vorbehalten.

8. Sonstiges
Gerichtsstand ist Puerto de la Cruz -Teneriffa

9. Veranstalter
Club de las Islas: moto-sol Canarias
P. / Paseo de la Piscina N° 17
E – 38418 Los Realejos
Teneriffa, Kanarische Inseln

Aktualisiert am 01.10.2024